AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Movline.ch

 

1. Geltungsbereich

1.1

Movline.ch betreibt eine Online-Plattform, welche dazu dient, Dienstleistungsverträge über Reinigungs- und Umzugsdienstleistungen (im Folgenden einfach „Dienstleistungen“) abzuschliessen. Movline.ch verfolgt das Ziel, Anbieter (von Umzugs- und Reinigungsunternehmen etc.: im Folgenden Partnerfirmen genannt) und Nachfrager (im Folgenden Nutzer genannt) effizient zusammenzubringen und individuelle Aufträge optimal zu unterstützen. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen der Partnerfirma und dem Nutzer geschlossen. Daher werden Partnerfirmen und Nutzer nur über die Online-Plattform von Movline.ch zusammengebracht. Movline.ch setzt Qualitätsstandards und vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Partnerfirmen und Nutzer. Movline.ch ist auch im Zahlungsverkehr im Auftrag von Partnerfirmen tätig, um den Zahlungsverkehr zu vereinfachen.

 

1.2

Für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Movline.ch und den Partnerfirmen, die über die Movline.ch-Online-Plattform Dienstleistungen anfordern, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Movline.ch (Allgemeine Geschäftsbedingungen von Movline.ch für Partnerfirmen und Nutzer) in ihrer aktuellen Fassung. Mit der Abgabe bzw. Annahme eines Angebots über die Movline.ch-Online-Plattform erkennt die Partnerfirma an, dass für sie ausschliesslich die jeweils aktuelle Fassung der AGB verbindlich ist.

 

1.3

Unabhängig von der Übersetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist erga omnes die deutsche Version bindend.

 

1.4

Es ist stets das Schweizerische Recht anzuwenden. Der Gerichtsort ist grundsätzlich in der Schweiz.

 

 

2. Online-Plattform / Prozesse

2.1

Grundsätzlich ermöglicht Movline.ch den Nutzern, individuelle Angebote für Reinigungs- und Umzugsdienste zu erhalten und zu vergleichen, sowie entsprechende Verträge mit Partnerfirmen abzuschließen.

 

2.2

Durch das Absenden der Anfragedetails versendet der Nutzer eine Einladung zur Angebotserstellung durch die Partnerfirmen.

 

2.3

Bei Movline.ch registrierte Partnerfirmen können die Details der Nutzeranfrage verwenden, um Dienstleistungen über die Movline.ch-Online-Plattform bereitzustellen. Diese Angebote sind zu Festpreisen, ohne Möglichkeit der Preisanpassung (ausser in Abschnitt 3.3) verbindlich. Diese Angebote sind 5 Werktage (Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage, „Werktage“) bindend.

 

2.4

Festpreise beinhalten Check-in und Check-out, Be- und Entladen sowie alle weiteren vereinbarten Tätigkeiten (z.B. Möbeltransport). Die von Partnerfirmen angebotenen Preise basieren auf Marktpreisen. Bei der Preiskalkulation ist besonders zu berücksichtigen, dass die Partnerfirmen ihre Angebote auf Basis der Angaben von Movline.ch kalkulieren können, dadurch Kosten sparen (ohne Begehungen vor Ort) und günstigere Angebote machen können.

 

2.5

Der Nutzer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Wird das Angebot vom Nutzer angenommen, kommt ein verbindlicher Vertrag mit der Partnerfirma gemäss Angebot zustande. Der Vertragsinhalt kann nur einvernehmlich geändert werden (bspw. Terminverschiebung, Preisanpassung). Nimmt der Nutzer das Angebot an, benachrichtigt Movline.ch die jeweilige Partnerfirma und übermittelt ihr die Kontaktdaten des Nutzers.

 

2.6

Nach Erbringung der Dienstleistungen ist die Partnerfirma verpflichtet, der Movline.ch 19% (inkl MwSt.) des Gesamtbetrags der Dienstleistungen zu zahlen. Die Partnerfirma ist verpflichtet, für alle über Movline.ch vermittelten Leistungen eine Provision 19% (inkl. MwSt.) zu zahlen. Diese Provision kann mit einer Änderung der AGB angepasst werden. Eine Änderung der Provision muss der Partnerfirma durch die Movline.ch gemeldet werden.

 

2.7

Movline.ch ist für keinerlei Verluste, Schäden oder sonstige Kosten haftbar, die der Partnerfirma im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Partnerfirma, den zwischen dem Nutzer und der Partnerfirma geschlossenen Vereinbarungen, Handlungen, Unterlassungen oder Fehlern der Nutzer, der Partnerfirma etc. entstehen.

 

2.8

Die Partnerfirma ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Movline.ch und dem Nutzer nicht berechtigt, Dritte (Subunternehmer) oder Tochterfirmen etc. mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

 

2.9

Die Partnerfirma erbringt Dienstleistungen in höchster Qualität und unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften. Industriestandards sind als Mindeststandart einzuhalten, sowohl durch die Partnerfirmen als auch durch die Nutzer.

 

2.10

Movline.ch behält sich das Recht vor, separate und genaue Qualitätsstandards zu definieren, welche die Partnerfirma einhalten muss.

 

2.11

Die Partnerfirma ist verpflichtet sich an alle geltenden gesetzlichen Regelungen zu halten. Die Partnerfirma ist insbesondere verpflichtet, vor der Leistungserbringung die erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer einzuholen.

 

2.12

Alle Partnerfirmen sind verpflichtet, die sozialen und ethischen Regeln vom Anhang: Sozial- und Ethikkodex dieser AGB vollständig einzuhalten.

 

3. Allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Nutzern und Gewerbetreibenden

Zur Erleichterung des Vertragsschlusses zwischen dem Nutzer und den Partnerfirmen, akzeptiert die Partnerfirma und der Nutzer die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen dem Nutzer und der Partnerfirma. Anfragen von Nutzer beziehungsweise die Annahme der Partnerfirma über die Movline.ch-Online-Plattform gelten als Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

3.1 Stornierungen

Der Nutzer hat das Recht, die vereinbarten Leistungen bis zu 7 Werktage nach Annahme des jeweiligen Angebots kostenfrei zu kündigen. Ist diese Frist abgelaufen, können die Partnerfirmen folgende Entschädigung verlangen:

  • Stornierung bis 14 Werktage vor Leistungsbeginn: 10% der vereinbarten Gesamtsumme.
  • Stornierung weniger als 14 Werktage bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 60% der vereinbarten Gesamtsumme.
  • Stornierung weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 85% der vereinbarten Gesamtsumme.

 

3.2 Mängelrüge Umzugsdienstleistungen

3.2.1

Der Nutzer hat den entnommenen Gegenstand bzw. den Zustand des zu reinigenden Gegenstandes unverzüglich nach Erbringung der Leistung zu überprüfen. Der Nutzer unterschreibt ein Abnahmeprotokoll, in dem feststellbare Mängel vermerkt sind. Im Abnahmeprotokoll als mangelfrei festgestellte Leistungen oder Gegenstände gelten als vorbehaltlos abgenommen. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen der Partnerfirma, sowie Movline.ch mit beigefügten Schadensfotos schriftlich zu melden. Es ist davon auszugehen, dass Mängel, die bei Handhabungs- oder Reinigungsschäden nicht sofort erkennbar sind, auch in diesem Zeitraum erkennbar sind. Weiter gelten die relativen und absoluten Fristen des Obligationenrechts.

 

3.2.2

Alle Mängelrechte erlöschen, sobald weitere Arbeiten, wie z.B. Maler- oder Reinigungsarbeiten, an dem betreffenden Gegenstand durchgeführt werden, bevor sie von der Partnerfirma oder Movline.ch geäussert oder abgeklärt werden.

 

3.3 Pflichten des Nutzers, Mehraufwand

3.3.1

Der Nutzer ist verpflichtet, richtige und vollständige Angaben zu allen zu bewegenden Gütern bzw. zu allen zu reinigenden Gegenständen machen. Sollte dies bei bestehenden Fragebögen nicht möglich sein, müssen Sie die entsprechende Reservierung im Kommentarfeld eintragen.

 

3.3.2

Für den Fall, dass sich die durch die vom Nutzer übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekten erheblich von der Realität unterscheiden (Abweichung mehr als 10% des veranschlagten Gesamtaufwandes) und dies zu Mehraufwand für die Partnerfirma führt, haben die Partnerfirmen folgende Rechte:

  • Die Dienste gemäss den vom Nutzer bereitgestellten Informationen ausführen (und nicht mehr Aufwand zu betreiben als vereinbart);
  • oder – falls sowohl der Nutzer, wie auch die Partnerfirma zustimmen – dem Nutzer den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten. Die Wandelung des Vertrages muss der Movline.ch mitgeteilt werden und der Anteil von 21,5% inkl MwSt. des zusätzlichen Ertrages der Movline.ch ausgezahlt werden.
  • Können sich der Nutzer und die Partnerfirma nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen und verweigert der Nutzer die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäss Ziff. 3.1 betreffend Stornierung. Bei ausserordentlichen Aufwendungen kann die Partnerfirma zusätzlich noch weitere Entschädigungen relativ zum Aufwand einfordern.
  • Ein Spezialfall stellt die Dienstleistung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung dar: Überschreitet der tatsächliche Aufwand den im gebuchten Angebot festgehaltenen Aufwand und der Nutzer stimmt einem Aufpreis nicht zu, gilt die Abnahmegarantie nur für die im Angebot angegebenen Räumlichkeiten bzw. Objekte.

 

3.3.3

Der Nutzer ist verpflichtet, ausreichende Parkplätze für die Partnerfirma zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Abklärung betreffend Zufahrt- und Haltemöglichkeiten zu treffen. Allfällige Parkkosten dürfen von der Partnerfirma verrechnet werden.

 

3.4 Zahlungen

3.4.1

Die Servicegebühr kann auf folgende Weise bezahlt werden: Zahlung per Kreditkarte oder Barzahlung. Bei Barzahlung zahlt der Nutzer den vereinbarten Betrag an die Partnerfirma vor Ort. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Twint etc. wird der vereinbarte Gesamtbetrag auf das Konto der Movline.ch überwiesen. Die Movline.ch zieht dann selbständig ihre Provision vom Gesamtbetrag ab und überweist den Betrag (abzüglich Provision) an die Partnerfirma innert 15 Tagen.

Die Provision wird im Voraus vom Partnerfirmen abgezogen. Daher agiert Movline.ch in einem geschlossenen Kreis von Partnerfirmen und Nutzern, wobei Movline.ch nur den bereits gezahlten Betrag an den Nutzer selbst überweist und im Falle einer Kündigung nicht an Dritte geht.

 

3.4.2

Die Überweisung des Gesamtbetrages von Movline.ch an die Partnerfirma bei Zahlung per Kreditkarte setzt voraus, dass Movline.ch nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Beendigung der gesamten Leistung eine Reklamation zugegangen ist (siehe Ziffer 3.2). Bei fristgerechter Mängelrüge kann Movline.ch nach eigenem Ermessen 50% des gesamten vereinbarten Betrages abziehen und dem Nutzer zurückerstatten, sofern die Servicegebühr im Voraus bezahlt wurde.

 

3.5 Umzugsreinigungen

3.5.1

Beinhaltet die über Movline.ch gebuchte Leistung eine Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie, muss die Partnerfirma bei der Wohnungsübergabe beim Vermieter oder Büro anwesend sein.

 

3.5.2

Der Termin für die Wohnungsabgabe muss innert drei Arbeitstagen nach der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgen. Damit soll verhindert werden, dass die Partnerfirma für nachträglich entstandene Verschmutzungen verantwortlich gemacht wird. Der Termin ist der Partnerfirma spätestens am Tag mitzuteilen, an welchem die Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erbracht wird. Falls der Termin für die Wohnungsabgabe nicht innert drei Arbeitstagen nach Erfüllung der Umzugsreinigung bzw. Endreinigung erfolgt, entfallt die Pflicht und Haftung der Partnerfirma gemäss Ziff. 3.5.1.

 

3.5.3

Falls, verschuldet durch die Partnerfirma, nach einer ersten Nachreinigung auch ein dritter Abgabetermin erforderlich wird, kann der Nutzer den zusätzlichen Aufwand der Partnerfirma in Rechnung stellen oder eine andere Firma mit der Reinigung beauftragen und der Partnerfirma in Rechnung stellen. Dies muss der Partnerfirma jedoch vorgängig schriftlich mitgeteilt werden.

 

3.5.4

Falls die Reinigung beanstandet wird, ist der Partnerfirma beim Abgabetermin innerhalb von 24 Stunden nach dem Abgabetermin, eine Kopie der Beanstandungen zu übergeben.

 

3.6 Haftungsausschluss Partnerfirmen

3.6.1

Die Partnerfirma ist von der Haftung befreit, wenn Verlust oder Beschädigung durch ein Verschulden des Nutzers, eine vom Nutzer erteilte Weisung, Mängel des Umzugsgutes oder durch Umstände verursacht wurde, auf welche die Partnerfirma keinen Einfluss hatte.

 

3.6.2

Bei Bruch oder Beschädigung empfindlicher Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanteller, Stuckrahmen, Kronleuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computerhardware und -software sowie bei Verlust von Daten und anderen empfindlichen Gegenständen (Pflanzen, Tiere usw., sowie weitere zerbrechliche Gegenstände) muss der Nutzer darauf hinweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig verpacken und kennzeichnen.

 

3.6.3

Erfüllt der Nutzer die Obliegenheit in Ziff. 3.6.2 nicht, entfällt die Haftung der Partnerfirma.

 

5. Haftungsausschluss Movline.ch

5.1

Movline.ch ist nicht Partei des Vertrags zwischen Nutzer und Partnerfirma. Movline.ch ist dementsprechend weder verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers, noch derjenigen der Partnerfirma. Movline.ch schliesst jedwede Haftung in Bezug auf die Bezahlung der Dienstleistung aus.

 

5.2

Movline.ch bringt die Vertragsparteien (Nutzer und Partnerfirma ev. Subunternehmer) lediglich zusammen und unterstützt diese gemäss den Bestimmungen dieser AGB. Dementsprechend betreffen die mehrwertsteuerlich relevanten Leistungen der Movline.ch lediglich die mit der Partnerfirma vereinbarte Gesamtsumme des Auftrags.

 

5.3

Movline.ch haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere gewährleistet Movline.ch keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und/oder seiner Dienste. Insbesondere kann Movline.ch IT-Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsgrenzen, der Integrität des IT-Systems oder zur Durchführung technischer Massnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemässen oder verbesserten Leistungserbringung im Rahmen von Wartungsarbeiten dient.

 

6. Anmeldung /Registrierung

6.1

Um den Dienst oder einen Teil davon nutzen zu können, müssen sich Partnerfirmen durch die wahrheitsgemässe und vollständige Bereitstellung aller Daten, die durch die Anmeldeform vorgeschrieben werden, registrieren und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Movline.ch ist berechtigt, diese Daten (insbesondere Versicherungsdaten und Daten, die aus dem Handelsregister ersichtlich sind) weiterzuleiten. Partnerfirmen sind für ihre eigenen Daten (Login, Informationen etc.) verantwortlich.

 

6.2 Löschen von Nutzerkonten und Kündigung des Kontos

Eingetragene Partnerfirmen können ihre Konten über die Schnittstelle für Movline.ch oder durch direktes Kontaktieren von Movline.ch kündigen und die Nutzung des Diensts jederzeit einstellen. Voraussetzung für eine gültige vollständige Kündigung ist, dass die Partnerfirma alle bei Movline.ch gebuchten Aufträge abgeschlossen und verbucht hat. Sollten gebuchte Aufträge nicht abgeschlossen und verbucht werden, so hat die Partnerfirma der Movline.ch den doppelten Gesamtwert der offenen Aufträge zu überweisen.

Sollte die Movline.ch einer Partnerfirma kündigen, so muss diese auch sämtliche offenen Aufträge abschliessen. Bei Nichterfüllung der Aufträge muss die Partnerfirma den doppelten Gesamtwert der offenen Aufträge an die Movline.ch überweisen.

 

6.3

Im Falle eines Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen behält sich Movline.ch vor, das Konto jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen.

 

7. Unzulässige Nutzung

7.1

Die Plattform von Movline.ch darf nur in Übereinstimmung mit dieser AGB verwendet werden.

 

7.2

Nutzer sind nicht befugt:

  • die Plattform von Movline.ch oder Teile hiervon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage zu entwickeln;
  • Technologien zu umgehen, die Movline.ch oder ihre Lizenzgeber verwenden, um Inhalte zu schützen, auf die über Movline.ch zugegriffen werden kann;
  • Robot- oder Spider-Dienste, Sitesearch-/Retrieval-Anwendungen oder sonstige automatischen Werkzeuge, Prozesse oder Methoden für den Zugriff, die Rückgewinnung, das Auslesen (Scrapen) oder Indizieren von Movline.ch bildenden Teilen oder deren Inhalte zu verwenden;
  • die Plattform von Movline.ch zu vermieten, zu leasen oder in Unterlizenz zu vergeben;
  • die Plattform von Movline.ch zu nutzen, um andere Personen zu diffamieren, zu missbrauchen, zu belästigen oder zu bedrohen oder die Rechte von Personen anderweitig zu verletzen;
  • Inhalte gesetzeswidriger, unrechtmässiger, obszöner, verleumderischer oder ungeeigneter Natur zu veröffentlichen oder zu verbreiten;
  • die Plattform von Movline.ch auf irgendeine andere nicht ordnungsgemässe Weise, die gegen diese AGB verstösst, zu benutzen.

 

8. Datenschutzerklärung

8.1

Movline.ch verpflichtet sich, in Bezug auf die von Movline.ch im Rahmen der Nutzung der Website und der Plattform erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die Datenschutzerklärung von Movline.ch.

 

9. Nutzungslizenz

9.1

Sämtliche Rechte an der Website der Plattform von Movline.ch einschliesslich deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von Movline.ch oder wurden von Dritten an Movline.ch lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich Movline.ch bzw. den Lizenzgebern von Movline.ch zu. Diese Inhalte dürfen von der Partnerfirma nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Website bzw. der Plattform von Movline.ch verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von Movline.ch weder heruntergeladen noch kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.

 

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

 

10.2

Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Movline.ch verpflichtet sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.

 

10.3

Auf die mit Movline.ch abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

10.4

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Movline.ch. Movline.ch ist jedoch berechtigt, die Partnerfirma an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

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